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pontificium consilium
pro laicis
919/09/S-61/B-132
Dekret
Die Gemeinschaft Cenacolo entstand am 16. Juli 1983 auf
Initiative von Frau Rita Petrozzi, auch bekannt als Mutter Elvira. Diese
eröffnete das erste Haus von Cenacolo, ein heruntergekommenes Wohnhaus auf dem
Hügel von Saluzzo, wo sie bedürftige Jugendliche von der Straße aufnahm. Zuvor
hatte sie während einiger Jahre des des Wartens und Betens wahrgenommen, dass
der Herr sie berufen hat, ihr Leben den einsamen, drogenabhängigen und
ausgegrenzten Jugendlichen zu widmen. Die Eingebung, der sie gefolgt ist,
entspringt der Wahrnehmung, dass jene Jugendlichen nicht irgendetwas suchen sondern Jemand:
Sie suchen Angesicht des Vaters. Diese Überzeugung hat sie angespornt, den
vielen Personen, die an die Tür von Cenacolo geklopft haben, nicht allein einen
Ort der Wiedereingliederung und der sozialen Unterstützung anzubieten; vielmehr
schlägt sie ihnen ausdrücklich einen Weg der Bekehrung und der Erneuerung im Glauben
an das Licht Christi vor.
Wie im Statut zu lesen ist, „will die Gemeinschaft
Cenacolo ein lebendiges Zeichen der Liebe und Barmherzigkeit Gottes für die
Armen sein, indem sie diese bedingungslos an ihrem Leben teilhaben lässt und
ihre Würde achtet; indem sie auf die Stimme des Heiligen Geistes hört, sich der
Göttlichen Vorsehung anvertraut und auf die Zeichen der Zeit achtet” (Artikel 2
der Statuten). Die Gemeinschaft lebt dieses Charisma, indem sie die persönliche
Heiligung ihrer Mitglieder unterstützt und Initiativen und Werke fördert,
welche die Aufnahme, die Persönlichkeitsentwicklung und die Unterstützung jener
zum Ziel haben, die in Abhängigkeiten oder andere Lebenskrisen geraten sind.
Die Gemeinschaft Cenacolo wurde am 30. Mai 1998 von
Seiner Exzellenz Bischof Diego Natale Bona als diözesane Vereinigung von
Gläubigen anerkannt. Am 8. Dezember 2005 bekräftigte Seine hochwürdige Exzellenz
Giuseppe Guerrini, amtierender Bischof von Saluzzo, endgültig die diözesane
Anerkennung der Gemeinschaft. Im Laufe der Jahre haben sich viele Personen
dieser missionarischen Aufgabe gewidmet, indem sie neue Häuser eröffnet und in
der ganzen Welt Orte der Aufnahme für die Hilfesuchenden geschaffen haben.
Anlässlich des Jubeljahres war die Gemeinschaft Cenacolo
am 16. Februar 2000 nach Rom gekommen. Bei dieser Gelegenheit wollte der
Heilige Vater Johannes Paul II. den Einsatz ihrer Mitglieder von Herzen
unterstützen, indem er bekräftigte: „Der Papst ist bei euch, meine Lieben; er
schätzt euer Werk und begleitet euch mit seinem Gebet. Lasst euch angesichts der
Schwierigkeiten nicht entmutigen. Das Kreuz sei euer Halt; der gekreuzigte und
auferstandene Christus ermutige euch fortwährend, dem eingeschlagenen Weg treu
zu folgen, um so zu Zeugen der Hoffnung in der Gesellschaft zu sein.”
Das Zweite Vatikanische Konzil, wie auch das kirchliche
Lehramt nach dem Konzil haben den gemeinschaftlichen Formen der Teilhabe am
Leben der Kirche besondere Aufmerksamkeit geschenkt, indem sie ihnen tiefe
Wertschätzung und Beachtung erwiesen (vgl. Dekret über das Laienapostolat Apostolicam actuositatem, 18,19 und 21;
Nachsynodales Apostolisches Schreiben Christifideles
Laici, 29).
Auf gleiche Weise wollte der Diener Gottes Johannes Paul
II. unterstreichen, wie wichtig es ist, „die verschiedenen Wirklichkeiten
von Zusammenschlüssen zu fördern. Ob in den traditionelleren Formen oder in
den neueren Formen der kirchlichen Bewegungen, jedenfalls hören sie nicht auf,
der Kirche eine Lebendigkeit zu verleihen, die Geschenk Gottes ist und einen
echten ‚Frühling des Geistes‘ darstellt“ (Apostolisches Schreiben Novo Millenio
ineunte, 46).
Auch Benedikt XVI. hat bekräftigt, dass die kirchlichen
Bewegungen und neuen Gemeinschaften „ein Geschenk des Herrn sind, eine
wertvolle Ressource, um mit ihren Charismen die ganze christliche Gemeinschaft
zu bereichern.“
Wegen des oben Genannten, wird der von Frau Rita Petrozzi eingereichte Antrag
entgegengenommen, den sie als Gründerin und Leiterin der Gemeinschaft Cenacolo
an dieses Dikasterium gerichtet hat, und in welchem sie um die rechtliche
Anerkennung der oben genannten Vereinigung als internationale private
Vereinigung von Gläubigen und um die Anerkennung des Statuts ersucht.
In
Anbetracht der bischöflichen Empfehlungsbriefe, die
den starken Glauben der Gemeinschaftsmitglieder bezeugen, das lebendige
Bewusstsein für die kirchliche Gemeinschaft, sowie den
apostolischen Eifer, wegen der Verbreitung der Gemeinschaft in
verschiedenste
Länder der Welt, wird es für angemessen gehalten, die
Gemeinschaft
Cenacolo anzuerkennen und ihr Statut zu approbieren,
und nachdem die verbliebenen Änderungswünsche dieses Dikasteriums angenommen
worden sind, ordnet der Päpstliche Rat für die Laien an – gemäß
Artikel 134 der Apostolischen Konstitution Pastor
bonus über die Römische Kurie und gemäß Kanon 322 des Kodex des Kanonischen
Rechts:
1° - Die Anerkennung der Gemeinschaft Cenacolo als
internationale private Vereinigung von Gläubigen mit Rechtspersönlichkeit gemäß
der Canones 298, 311 und 321, 329 des Kodex des Kanonischen Rechts.
2° - Die Approbation des Statuts der oben genannten
Vereinigung, ordnungsgemäß beglaubigt vom Dikasterium und hinterlegt in dessen
Achiven für die Zeit von fünf Jahren ad
experimentum.
Gegeben im Vatikan am 16. Juli 2009, dem Fest Unserer
Lieben Frau auf dem Berge Karmel, dem sechsundzwanzigsten Jahrestag der
Gründung der Gemeinschaft Cenacolo.
gezeichnet
Stanislaw Kardinal Rylko, Präsident
Bischof Josef Clemens, Sekretär |